Kategorisierung

Versuch einer Kategorisierung der Merkmale im System Schule.


Dokumentation

Allgemeines zu den UmFeld-Strukturen

Die vorliegende Untersuchung ist als Anschlussarbeit an die Diplomarbeit von Frau Nordmann konzipiert. Da es sich bei der untersuchten Schule ebenfalls um eine Realschule handelt, möchte ich im folgenden die allgemeinen Umfeldstrukturen nur kurz behandeln und im übrigen auf die genannte Vorarbeit verweisen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Einbindung der Schule in die Hierarchie der Schulaufsicht, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, den Auftrag der Schule in Baden-Württemberg im allgemeinen und der Realschule im Besonderen.

Die Hierarchie der Schulaufsichtsbehörden

Die untersuchte Realschule ist als öffentliche allgemeinbildende Realschule in die hierarchische Struktur der staatlichen Schulaufsicht eingebunden. Die Schulaufsicht wird im Schulgesetz für Baden-Württemberg in der Fassung vom 1. August 1983 (GBl. S. 397; K.u.U. S. 584) zuletzt geändert durch: Änderungsgesetz vom 25. Juli 2000 (GBl. S. 533; K.u.U. S. 231) geregelt. Oberste Schulaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Kultus und Sport in Baden-Württemberg. (SchG. § 35) Dem Ministerium sind wiederum die 4 Oberschulämter (SchG. § 34) Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen unterstellt. Diese haben einerseits die Dienstaufsicht über alle Gymnasien, beruflichen Schulen und Kollegs. Weiterhin sind den Oberschulämtern wiederum 30 staatliche Schulämter als untere Schulaufsichtsbehörde (SchG. §33) untergeordnet die ihrerseits die Fachaufsicht und Dienstaufsicht über Schulleiter und Lehrer aller öffentlichen und privaten Sonderschulen, Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen führen.

Eine Sonderstellung nimmt der kirchliche Unterricht an den Schulen ein. Je nach Konfession obliegt die Fachaufsicht dem katholischen oder evangelischen Schuldekan.

Schulrechtliche Bestimmungen

Nach Artikel 7 Abs. 1 des Grundgesetzes ist das Schulwesen in Deutschland unter staatlicher Aufsicht. Die allgemeinen Erziehungs- und Bildungsziele sind im Schulgesetz verankert. Die konkreten Lernziele und der strukturelle Aufbau des jeweiligen Schulwesens werden in den Landesverfassungen und den Erlassen der zuständigen Schulaufsichtsbehörden geregelt. Die Schulen erhalten für die Fächer und Klassenstufen der jeweiligen Schultypen durch die Lehrpläne eine verbindliche Vorgabe bezüglich der Unterrichtsziele und Inhalte.

Detaillernziele und die gewählten Unterrichtsmethoden sind in den Ermessensspielraum der Schulaufsicht, der Schulleitungen und der Kollegien gestellt. Den einzelnen Lehrkräften ist somit ein gewisser pädagogischer Spielraum vorbehalten.

Auftrag der Schule in Baden-Württemberg im Allgemeinen

Das Schulgesetz für Baden-Württemberg in der Fassung vom 1. August 1983 (GBl. S. 397; K.u.U. S. 584) zuletzt geändert durch: Änderungsgesetz vom 25. Juli 2000 (GBl. S. 533; K.u.U. S. 231) beschreibt den allgemeinen Auftrag der Schule in §1 (1). Danach wird jedem jungen Menschen unabhängig von seiner Herkunft oder wirtschaftlichen Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechenden Erziehung und Ausbildung zugesprochen. Ziel ist die Vorbereitung der Wahrnehmung von Verantwortung, Rechten und Pflichten in Staat und Gesellschaft sowie in der ihn umgebenden Gemeinschaft.

Der Auftrag der Realschule in Baden-Württemberg

Der allgemeine Auftrag der Schule in Baden-Württemberg ist in §7 als Vermittlung einer erweiterten allgemeinen Bildung, die sich an lebensnahen Sachverhalten orientiert und zu deren theoretischen Durchdringung führt, beschrieben. Die Ausbildung soll die Grundlage für eine Berufsausbildung und für weiterführende berufsbezogene Bildungsgänge schaffen. Im Bildungsplan für die Realschulen des Landes Baden-Württemberg werden die Ausbildungsziele konkretisiert.

Ausbildungsgang und Fächerangebot der Realschule in Baden-Württemberg

Die Realschule baut als weiterführende Schule auf der Grundschule auf. Nach 6 Jahren kann die Realschule mit der Prüfung zur mittleren Reife abgeschlossen werden. Ziel der Realschule ist es die Schülerinnen und Schüler nach Abschluss der 10. Klasse in eine berufliche Ausbildung oder in eine weiterführende schulische Ausbildung zu entlassen. Das Fächerspektrum der Realschulen gliedert sich in folgende Hauptbereiche.

 

Mathematisch naturwissenschaftlicher Bereich:

  • Mathematik
  • Physik
  • Chemie
  • Biologie

Sprachlicher Bereich:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Religionslehre und Ethik

Gesellschafts-wissenschaftlicher Bereich:

  • Geschichte
  • Gemeinschaftskunde
  • Erdkunde

Musisch praktischer Bereich:

  • Musik
  • Bildende Kunst
  • Sport

Schulartprofilabhängige Fächer:

  • Technik (Kl. 5 und 6),
  • Wahlpflichtbereich (Kl. 7-10)
  • Natur und Technik
  • oder Mensch und Umwelt,
  • oder Französisch / Englisch.
  • Berufsorientierung (BORS)
  • Informations und Kommunikationstechnik, (IuK)
  • Wirtschaften und Verwalten (WVR)

Die Finanzierung der Realschule

Die Finanzierung der Realschulen ist in Teil 3 des Schulgesetzes geregelt. Nach § 27 SchG gilt als Schulträger, wer die sachlichen Kosten trägt. In der Regel ist dies die Gemeinde in der sich die jeweilige Realschule befindet. Der Schulträger der untersuchten Schule ist die Gemeinde. Der kommunale Schulträger übernimmt nach § 48 SchG die Errichtung und den Unterhalt der Gebäude. Lern- und Lehrmittel und den Aufwand für den Hausmeister, die Sekretärin, die Reinigungskräfte als das nichtlehrende Personal finanziert ebenfalls die Gemeinde. Dem Schulleiter werden die zur Deckung des laufenden Lehrmittelbedarfs notwendigen Mittel zur selbstständigen Bewirtschaftung überlassen. Für diese bereitgestellten Mittel erhält die Gemeinde vom Bundesland einen Zuschuss in Höhe von 123,38 Euro je Schüler. Der Schulträger überlässt 24% dieser Sachkostenbeitrage an die Schule zur Eigenbewirtschaftung. Einsparungen können somit wieder in anderen Bereichen eingesetzt werden.

Die Schulleitung ist dem Schulträger über die Verwendung dieser Mittel rechenschaftspflichtig.

Über diese Rahmen hinaus verfügt die Schule über weitere Mittel aus Spenden des Fördervereins, verschiedenen Preisgeldern für erfolgreiche Wettbewerbsteilnahmen, Fördergelder von Stiftungen und Initiativen, die teilweise als Barmittel oder Sachmittel der Schule zugewendet werden. Die Verwendung dieser Mittel kann die Schule frei gestalten.

Die Personalkosten des Kollegiums werden vom Land Baden-Württemberg getragen.

Die Beziehungen der Realschule zum Umfeld

Die Schulleitung pflegt einen engen Kontakt zum Schulträger. Der Bürgermeister der Gemeinde ist gegenüber den Bedürfnissen der Schule aufgeschlossen, allerdings durch die begrenzten Haushaltsmittel der Gemeinde eingeschränkt. Die Realschule unterhält zur Grundschule einen Dialog der sich in regelmäßigen Informationsgesprächen (2 mal je Schuljahr) zwischen Kollegen der beiden Schulen äußert. Zur Hauptschule besteht schon wegen der gemeinsamen Nutzung von Räumlichkeiten, Hofaufsicht und der Teilnahme von Hauptschülern im Nachmittagshort der Realschule ein enger Kontakt. Die Schulleitung der Realschule trifft sich monatlich mit der Schulleitung der Hauptschule zum Informationsaustausch.

Der Austausch mit den Nachbarrealschulen beschränkt sich auf ein Quartalstreffen der Schulleitungen mit etwa 50 KollegInnen. Da sich die Einzugsgebiete nicht überschneiden ergibt sich auch keine Wettbewerbssituation. Ein intensiver Austausch an Informationen mit benachbarten Realschulen findet jedoch nicht statt. Die Schule pflegt allerdings mit einer französischen Partnerschule einen seit 1975 bestehenden Schüleraustausch.

Der Beziehung zu den örtlichen Betrieben wird als gut bezeichnet. Insbesondere die Unterstützung der schulischen Arbeit des ortsansässigen Gewerbes durch mögliche Betriebspraktikas aber auch konkrete finanzielle Unterstützung der Schule fallen auf. In diesem Zusammenhang ist die große Anzahl von 86 Werbeinseraten im Jahrbuch der Schule ein herausragender Indikator für die guten Beziehungen der Schule zum gewerblichen Umfeld.

Der Kontakt zum staatlichen Schulamt wird als unproblematisch bezeichnet. Außerdem findet über Informationsveranstaltungen in der Schule ein Austausch mit öffentlichen Institutionen aus dem Umfeld (IHK, Handwerkskammer, AOK, Arbeitsamt) statt.

Die Öffentlichkeitsarbeit der Schule wird mit dem Ziel einer größeren Transparenz ernst genommen. Regelmäßige Publikationen durch die örtliche Presse, das Jahrbuch, einer monatlich erscheinenden Schulinfobroschüre dokumentieren dieses Anliegen.

ImFeld-Strukturen und –Orientierungen der Realschule

Schulprogramm und pädagogische Grundorientierung

Es gibt kein explizit formuliertes Schulprogramm an der Schule. Momentan besteht eine eher naturwissenschaftliche Ausrichtung der Schule. Die Schulleitung erkennt zudem auch keine gemeinsam vertretene pädagogische Grundorientierung im Kollegium. Es besteht ein weites Spektrum unterschiedlicher pädagogischer Ansichten im Kollegium. Eine gemeinsame Linie des Kollegiums wird nur in konkreten Einzelfällen abgestimmt.
Als allgemeine pädagogische Leitdimensionen an der Schule werden die folgenden Grundorientierung von der Schulleitung genannt:

  • Offener und ehrlicher Umgang miteinander
  • Höflichkeit
  • Menschliche Umgangsformen
  • Partnerschaftlicher Umgang

Entwicklungsarbeit

Eine klare Entwicklungsstruktur existiert an der Schule bislang nicht. Innovationen werden zum einen durch Wettbewerbsbeteiligungen verschiedener Fachrichtungen ausgelöst. Andererseits werden Innovationen durch Zeitschriften- und Literaturrecherchen (z.B. Pädagogik, Hochschulmagazin) nach Auskunft der Schulleitung angeregt. Die Schulleitung beschreibt sich als grundsätzlich offen für innovative Entwicklungen und fördert diese durch finanzielle Mittel, durch Räume und einer entsprechenden Berücksichtung bei der Stundenplangestaltung. Neben dem lehrenden Personal werden auch Schüler und das nichtlehrende Personal in die Entwicklungsarbeit mit einbezogen. Die Schulsekretärin fördert aktiv die Mülltrennung und der Hausmeister engagiert sich für Energiesparmaßnahmen an der Schule.

Als Entwicklungshindernisse werden die mangelhaften räumlichen Voraussetzungen genannt. Durch eine große Vielzahl an aktuellen Projekten können zudem keine Schwerpunkte gesetzt werden, zumal vom Kultusministerium verordnete Projekte zusätzlich durchgeführt werden müssen. Dadurch können laut Schulleitung eigene Projekte oftmals nicht in Ruhe durchgeführt werden.

Qualitätsmanagement

Eine umfassende Auseinandersetzung mit dem Thema Schulqualität hat in der Schule bisher nicht stattgefunden. Als Indikatoren für Schulqualität werden hauptsächlich die Leistungen der Schüler angeführt. Ansätze für ein sich im Kollegium entwickelndes Qualitätsbewusstsein sind zu erkennen. Zum einen findet eine Diskussion über Kriterien zur Leistungsstufenbeurteilung statt, zum anderen besteht der von der breiten Mehrheit getragene Wunsch nach einer Schulevaluation. Die vom Kollegium entwickelten Kriterien zur Leistungsstufenbeurteilung werden im Absatz über das Gehalts- und Besoldungssystem ausführlich dargestellt.

Organisation und Koordination

Entscheidungs- und Organisationsstrukturen

Die Entscheidungs- und Organisationsstrukturen an der Schule sind durch die gesetzlichen Bestimmungen weitgehend vorgegeben. Diese Strukturen sind in der Vorgängerarbeit von Frau Nordmann bereits ausführlich dargestellt. Zusammengefasst hat das Kollegium über Beschlüsse in den verschiedenen Konferenzgremien weitgehende Mitbestimmungsmöglichkeiten. Die Schulleitung ist an die jeweiligen Entscheidungen gebunden. Über die Schulkonferenz sind die Eltern und auch Schüler in den Entscheidungsprozess mit einbezogen. Eine Ausnahme stellt das nicht lehrende Personal dar, das in die Entscheidungsstrukturen gar nicht eingebunden ist.

Personalplanung, Beschaffung und Entwicklung

Die Personalplanung und Beschaffung der Schule ist durch die entsprechenden Gesetze und Verordnungen geregelt. Die Schule hat diesbezüglich keine formellen Mitwirkungsmöglichkeiten. Der jeweilige Bedarf in den jeweiligen Fächern kann dem staatlichen Schulamt mit sehr hoch bis sehr gering mitgeteilt werden. Die Beteiligung an der Personalauswahl beschränkt sich auf (informelle) Gespräche mit dem Schulrat. Bewerbungsgespräche wären von Seite der Schule erwünscht, sind aber nicht üblich. Die Zuteilung des Lehrpersonals erfolgt durch das Schulamt.

Die Personalbemessung und die Beschaffung des nichtlehrenden Personals erfolgt durch den Schulträger.
Die Personalbeschaffung für den Nachmittagshort erfolgt durch die Schule selbst. Hier werden überwiegend studentische Kräfte auf Stundenbasis eingestellt.

Fort- und Weiterbildung

Ein Recht und die Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung der Lehrer ist in den gesetzlichen Bestimmungen festgeschrieben. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen liegt jedoch im Ermessen der einzelnen Lehrkräfte. Die Schulleitung betont, dass sie die Fortbildungsbestrebungen auf freiwilliger Basis fördert. Laut Schulleitung ist das Interesse an Weiterbildung im Kollegium groß und muss eher gebremst werden. Als Ziele werden primär die Verbesserung des eigenen Unterrichts, sekundär eine Verbesserung der allgemeinen Schulsituation genannt. Als Fortbildungsmaßnahmen kommen Veranstaltungen der staatlichen Akademien in Frage. Für die Schwerpunktbereiche „Lerne das Lernen“ und Suchtberatung wird eine aufgabenbezogene Weiterbildung angeboten. Darüber hinaus haben die Lehrkräfte die Möglichkeit auch an nichtstaatlichen Lehrgängen teilzunehmen, sofern Sie im Amtsblatt des Kultusministerium bekannt gegeben werden.

Eine Fortbildung muss bei der Schulleitung beantragt werden, die dann eine Güterabwägung zwischen den ausfallenden Unterrichtzeiten und dem zu erwartenden Nutzen treffen muss. Die Kommunikation über die Inhalte der Fortbildungsmaßnahmen findet laut Schulleitung eher informell statt. Ein Ordner für Unterlagen der entsprechenden Veranstaltungen ist zwar vorhanden, wird aber nur von geringen Teilen des Kollegiums aktiv oder passiv genutzt.

Neben den individuellen Fortbildungsmöglichkeiten, kann die Schule auch von der Schulaufsicht bezuschusste interne Fortbildungsmaßnahmen nutzen. Solche Veranstaltungen können z.B. im Rahmen von pädagogischen Tagen auch mit externen Beratern oder Referenten stattfinden.

In der Schule steht den Kolleginnen über die Teilnahme an Maßnahmen hinaus auch umfangreiches schriftliches Material zur pädagogischen und fachlichen Fortbildung im Selbststudium zu Verfügung.

Für das nichtlehrenden Personal werden keine Möglichkeiten der Teilnahme an Weiterbildung angeboten.

Arbeitszeitmodell

Die Arbeitszeit des Lehrenden Personals kann grob in die Präsenzzeiten und in die unterrichtsfreie Zeit gegliedert werden. Die unterrichtsfreie Zeit sollen die Lehrer und Lehrerinnen nach eigenem Ermessen zur Unterrichtvor- und Nachbereitung nutzen. Die Unterrichtszeit ist über die Stundenpläne fest geregelt. Die Arbeitszeit wird über das Regelstundenmaß festgelegt. Für die Lehrer und Lehrerinnen an der Schule besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung.

Vom lehrenden Personal der Schule sind 27 Personen in Teilzeit tätig. (Die Referendare sind in der folgenden Abbildung ausgenommen.
Neben den Unterrichtszeiten sind die Lehrer und Lehrerinnen zur Teilnahme an der Gesamtlehrerkonferenz, sowie verschiedenen anderen Konferenzen (Schulkonferenz, Fachkonferenz, Klassenkonferenz, Notenkonferenz) sofern sie dem entsprechenden Gremium angehören, verpflichtet.

Überstunden werden an der Schule nach Auskunft der Schulleitung kaum notwendig. Die geleisteten Überstunden können mit künftigen Stunden verrechnet werden.

Der Erholungsurlaub des gesamten Personals der Schule ist durch die vom Kultusministerium vorgegebenen Ferienzeiten festgelegt.
Die Arbeitszeiten des nichtlehrenden Personals sind in Rücksprache mit der Schulleitung durch den Schulträger festzulegen. Der Hausmeister hat auch zu bestimmten unterrichtsfreien Zeiten sowie tlws. in den Ferien eine Bereitschafts- bzw. Anwesenheitspflicht.

Besoldungs- und Gehaltssystem

Innerhalb der Besoldungsgruppen finden dienstalterbezogenen Einstufungen statt. Die seit 1997 mögliche individuelle Flexibilisierung der Bezüge durch die eingeführte Leistungsstufenbeurteilung hat einen intensiven Diskussionsprozess über die anzuwendenden Beurteilungskriterien ausgelöst.

Die Schulleitung hat die Möglichkeit Lehrer oder Lehrerinnen vorzuschlagen, die in der Leistungsstufenbeurteilung eine Stufe aufrücken. Dabei gilt als Voraussetzungen, dass nur derjenige aufrücken kann, der dauerhaft herausragende Leistungen zeigt. Da dieses Bestimmung sehr allgemein gehalten ist, wurde das Kollegium bei der Entwicklung eines Kriterienkataloges mit einbezogen. Der vom Kollegium ausgearbeitete Kriterienkatalog für die Leistungsstufenbeurteilung soll hier dargestellt werden, da er nach Meinung des Autors als ein von der Evaluation nicht beeinflusster Indikator für das Qualitätsverständnis im Kollegium angesehen werden kann.

Die vom Kollegium eingesetzte Arbeitsgruppe hat den Unterricht, die Erziehung, die Zusammenarbeit und die Übernahme von Sonderaufgaben als vier Hauptkategorien festgelegt. Die so entstandenen Beurteilungskriterien sind in der folgenden Tabelle abgebildet.

Überlegungen zur Gewichtung, Operrationalisierung, Erhebung und Auswertung der Kriterien wurden nicht angestellt. Die Beurteilung bleibt dem Schulleiter überlassen und erfolgt auf Antrag. Die Ergebnisse der Beurteilung werden aus Datenschutzgründen nicht öffentlich gemacht.
Das nichtlehrende Personal wird nach BAT entlohnt. Der Schulträger nimmt nach den entsprechenden Bestimmungen der Vergütungsordnung die BAT-Einstufungen vor.

Das technische Teilsystem

Räumliche Ressourcen

Die der Schule zur Verfügung stehenden räumlichen Ressourcen sind nach Auskunft der Schulleitung insgesamt ungenügend. Neben einer teilweise mangelhaften Bausubstanz des Schulgebäudes wird auch die zur Verfügung stehende Fläche den Anforderungen der Schule nicht gerecht.

Die Gebäudetechnologie ist insgesamt veraltet, was sich in einer nur zentral steuerbaren Beleuchtungs- und Heizungstechnik, unzureichenden Belüftungsmöglichkeiten, einer mangelhaften Isolierung und akustischen Dämmung widerspiegelt. Innovative Gebäudetechnologien wie z.B. Brauchwasserrückgewinnung oder Solarthermikanlagen sind an der Schule nicht vorhanden.

Die Schule ist als Gebäudekomplex in 3 Bauteile gegliedert und wird gemeinsam mit der Hauptschule genutzt. Aktuell wird ein Neubau erstellt, der die angespannte Raumsituation der Schule nach Angaben der Schulleitung zwar entspannen aber keineswegs befriedigend lösen kann. Nach Beendigung des Neubaus haben die beiden Schulen bezüglich der Fachräume eine befriedigende Situation.
Die für die Lehrmittel zur Verfügung stehenden Flächen sind nicht ausreichend, so dass teilweise auf Fläche in den Fluren ausgewichen werden muss.

Das Lehrerzimmer ist für die Anzahl an Lehrern hinsichtlich der Ausstattung, der Akustik und der Fläche nicht angemessen. Ebenso sind die Räumlichkeiten für Verwaltung und Schulleitung sehr beengt.
Technikunterstützung der Kommunikation.

Die Situation der konventionellen Kommunikationsmittel, die der Schule zur Verfügung stehen, wird als befriedigend bezeichnet. Neben den üblichen Kommunikationsmitteln wie Telefon, Haussprechanlage, Fax verfügt die Schule über einen breitbandigen das Internetzugang. Die Möglichkeiten der elektronischen Post wird von der Schulleitung genutzt. Das Kollegium nutzt zu etwa 50% ebenfalls diesen Kommunikationsweg.
Die Schule betreibt eine eigene Internetseite, auf der Sie interessierte Besucher über schulische Belange informiert. Die Seite wird durch eine Schülerprojektgruppe unter Anleitung eines Lehrers erstellt und gepflegt. Über einen Server und ein lokales Netzwerk (LAN) wird eine interne Teilvernetzung (Intranet) der Schule realisiert.

Weiterhin stehen der Schule zur Vervielfältigung von Drucksachen ein professioneller Kopierer und mehrere Drucker zur Verfügung. Zum digitalen Erfassen von Dokumenten steht ein Scanner bereit. Für Präsentationen kann ein mobiler Beamer an einen Laptop angeschlossen werden. Außerdem sind die meisten Klassenräume mit einem Overheadprojektor ausgestattet.

Technikunterstützung in Unterricht

Der Einsatz von Technik im Unterricht liegt weitgehend im Ermessen der jeweiligen Lehrer. Die Schulleitung merkt an, dass gerade im Bereich der neuen Medien große Unterschiede in der individuellen Befähigung und Akzeptanz der jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer bestehen. Grundsätzlich ist der Einsatz von Folien möglich und verbreitet, bei Bedarf können auch computergestützte Präsentationen eingesetzt werden. Darüber hinaus ist auch der Einsatz von Audio- und Videolehrmitteln möglich. Für Dokumentationszwecke ist die Verwendung einer schuleigenen Digitalkamera möglich.

Datenhaltung und Betreuung der rechnergestützten Arbeitsmittel
Die Schule führt eine regelmäßige Sicherung ihres Datenbestandes durch. Einmal monatlich wird ein Datenbackup auf Streamer gespeichert. Wenn möglich wird in kürzeren Wochenintervallen gesichert. Für die Datensicherheit ist die Schulleitung und die Schulsekretärin in Ihren jeweiligen Zuständigkeiten verantwortlich. Die Wartung und Betreuung der Hardwaresysteme wird durch die Lehrer selbst vorgenommen, die sich ein entsprechendes (Teil-)Wissen im Selbststudium erworben haben. Diese Lösung wird von der Schulleitung als unbefriedigend erlebt. Sensible Datenbereiche sind nur mit Kennwort zugänglich. Eine regelmäßige Änderung der Zugangsdaten findet nicht statt.

[ Arbeitssystem ]

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