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Alt 19.06.2007, 12:48
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Standard Evaluation: Pflicht oder Selbstverständlichkeit?

Im Dezember 2006 verabschiedete der Landtag von Baden-Württemberg das geänderte Schulgesetz und die darin festgeschriebene Verpflichtung der Schulen zur Evaluation.

Zitat:
Schulgesetz für Baden-Württemberg Schulgesetz für Baden-Württemberg
12. TEIL Schlussvorschriften

Fassung vom 18.12.2006, in Kraft ab 29.12.2006
§ 114 Evaluation

(1) Die Schulen führen zur Bewertung ihrer Schul- und Unterrichtsqualität regelmäßig Selbstevaluationen durch; sie können sich dabei ergänzend der Unterstützung sachkundiger Dritter bedienen. Das Landesinstitut für Schulentwicklung führt in angemessenen zeitlichen Abständen Fremdevaluationen durch, zu deren Vorbereitung die Schulen auf Anforderung die Ergebnisse und Folgerungen der Selbstevaluation übersenden. Die Schulen unterstützen das Landesinstitut für Schulentwicklung in der Durchführung der Fremdevaluation. Das Landesinstitut für Schulentwicklung übersendet die Ergebnisse der Fremdevaluation der Schule, die sie anschließend der Schulaufsicht vorlegt. Bei der Evaluation werden alle am Schulleben Beteiligten, insbesondere Schüler und Eltern, mit einbezogen. Die Lehrer sind zur Mitwirkung verpflichtet.

(2) Das Kultusministerium kann Schüler und Lehrer verpflichten, an Lernstandserhebungen von internationalen, nationalen oder landesweiten Vergleichsuntersuchungen teilzunehmen, die schulbezogene Tatbestände beinhalten und Zwecken der Schulverwaltung oder der Bildungsplanung dienen; die Erhebung kann sich auch auf außerschulische Bildungsdeterminanten beziehen, soweit es den Schülern und Lehrern zumutbar ist.

(3) Das Kultusministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu den Themen, den Methoden, dem Verfahren und dem Zeitpunkt der Evaluationen nähere Bestimmungen zu erlassen.
Offensichtlich ist die Umsetzung dieser Vorschrift noch recht interpretationsfähig. Insbesondere git es zu klären:
  • Was bedeutet regelmäßige Selbstevaluationen?
  • Was sind angemessenen zeitlichen Abständen für eine Fremdevaluation?
  • Welche Themen sollten Berücksichtigt werden
  • Welche Methoden stehen zur Verfügung?
  • Sollen / können / müssen die Schulen über das Verfahren selbst entscheiden?

Geändert von Jörg Punge (19.06.2007 um 12:50 Uhr).
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